Die chinesische Zollbehörde GACC hat mit der Bekanntmachung Nr. 2026/27 weitere Einzelheiten zur Umsetzung des Decree 280 veröffentlicht, das ab dem 1. Juni 2026 wirksam wird. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Registrierung und Überwachung von Hochrisiko-Lebensmitteln für den chinesischen Markt und schaffen zusätzliche Klarheit für internationale Lebensmittelhersteller und Exporteure. Lebensmittel benötigen üblicherweise eine GACC-Registrierung, um für den Import und Verkauf in China zugelassen zu werden.

Im Mittelpunkt der Bekanntmachung steht die erstmalige Veröffentlichung einer Liste sogenannter dynamischer Hochrisiko-Lebensmittel. Zu den betroffenen Produktgruppen zählen unter anderem:
Die Einstufung als Hochrisiko-Lebensmittel bedeutet in der Regel strengere Anforderungen bei Registrierung, Überwachung und Zollabfertigung.
Mit der neuen Bekanntmachung werden zugleich mehrere Kategorien primärer Agrarprodukte aus dem bisherigen Anwendungsbereich des Decree 280 entfernt, darunter:
Für Hersteller dieser Produkte gelten künftig andere Registrierungsanforderungen.
Statt unter Decree 280 zu fallen, müssen betroffene Unternehmen ihre Registrierung künftig gemäß der GACC-Bekanntmachung Nr. 2025/219 über die Anmeldung ausländischer Unternehmen für importierte Agrarprodukte durchführen. Diese Änderung dürfte insbesondere für Produzenten primärer Agrarwaren relevant sein, da sich dadurch die administrativen Verfahren und Zuständigkeiten verändern können.
Die Bekanntmachung enthält zudem erstmals eine Liste von Lebensmitteln, für die keine automatische Verlängerung der Registrierung mehr möglich sein wird. Besonders betroffen sind:
Unternehmen dieser Branchen müssen daher künftig mit zusätzlichen Prüfungen oder erneuten Antragsverfahren rechnen, bevor eine Registrierung verlängert werden kann.
Darüber hinaus konkretisiert die GACC die Anforderungen an die Zollanmeldung importierter Lebensmittel. Die erweiterten Vorgaben sollen die Rückverfolgbarkeit und Kontrolle importierter Waren stärken und könnten zusätzliche Dokumentationspflichten für Exporteure und Importeure nach sich ziehen.
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung Nr. 2026/27 zeigt, dass China seine Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und die Kontrolle importierter Produkte weiter verschärft. Für Hersteller und Exporteure von Lebensmitteln wird eine frühzeitige Prüfung der eigenen Produktkategorien sowie der Registrierungs- und Compliance-Anforderungen zunehmend wichtiger, um einen reibungslosen Marktzugang sicherzustellen.
Weitere Informationen darüber, wie sich die GACC-Registrierung, CCC-Zertifizierung, die CCC-Self-Declaration oder die freiwillige CQC und CCAP Zertifizierung auf Ihr Unternehmen auswirken könnte, oder Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, befinden sich in unserem Newsbereich. Dort finden Sie zweimal pro Woche aktuelle Informationen.
Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Details und Beratung zu kontaktieren. Sie können uns per E-Mail oder Chat anschreiben, oder anrufen unter +49692713769150.
Sie können sich auch unsere kostenlose CCC-Broschüre ansehen, die Sie als PDF-Datei herunterladen können. (Die Broschüre enthält auch Informationen zur CCC Self-Declaration und der freiwilligen CQC- und CCAP-Zertifizierung.)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen