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CQC: Neue CQC-Sicherheits-Zertifizierung für Kinder-Rückhaltesysteme im Kraftfahrzeug

Laut der Bekanntmachung vom 17.05.2013 hat das China Quality Certification Centre (CQC) auf der Grundlage des bestehenden Nationalen Standards GB 27887:2011 (Rückhaltesysteme für Kinder im Kraftfahrzeug) und GB 8410:2006 (Innenverkleidungsteile im Kraftfahrzeug) eine freiwillige CQC-Sicherheitszertifizierung für Kinder-Rückhaltesysteme eingeführt. Sämtliche, die Zertifizierung betreffende Regelungen befinden sich in der CQC Richtlinie CQC11-491281-2013. Anträge zur CQC-Zertifizierung von Kinder-Rückhaltesystemen werden seit dem 01. Juni 2013 von der CQC angenommen. Eine CCC-Pflicht besteht aktuell noch nicht.

Weitere Informationen zur CCC-Zertifizierung finden Sie auf unserer Webseite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CCC-Publikation: Artikel über die CCC-Zertifizierung auf den Internetseiten der Fachzeitschrift „Automobil Industrie“ erschienen

Der chinesische Markt ist für Fahrzeughersteller aufgrund seiner gegenwärtigen Entwicklungen und der vielversprechenden Wachstumsprognosen für die Automobilindustrie nicht mehr wegzudenken. Dementsprechend konzentrieren sich bereits seit einigen Jahren viele deutsche und europäische Fahrzeughersteller zunehmend auf diesen. Doch um Fahrzeuge rechtmäßig und ohne Hindernisse nach China exportieren zu können, muss eine CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certificate) abgewickelt werden.

Dieser zeitintensive CCC-Zertifizierungsprozess erfolgt bei den chinesischen Zertifizierungsbehörden CQC (China Quality Certification Centre) oder CCAP (China Certification Centre for Automotive Products). Doch diese Regularien gelten nicht nur für die Zertifizierung von Komplettfahrzeugen (Komplettfahrzeug-Homologation), sondern betreffen ebenfalls die Automobilezulieferer, die Bau- und Ersatzteile für Ihre Kunden nach China liefern. Die hier relevanten Regularien sind in den chinesischen Nationalen GB Standards (chinesisch: Guobiao) festgeschrieben und zeigen auf, für welche Fahrzeugteile eine CCC-Pflicht besteht und nach welchen Kriterien diese getestet werden müssen. Nach einer erfolgten CCC-Zertifizierung können Fahrzeuge, Bau- und Ersatzteile allerdings uneingeschränkt nach China exportieren werden und Zollrisiken, welche oft Liefertermine herauszögern, werden durch eine CCC-Kennzeichnung auf den Produkten vermieden.

Der Geschäftsführer der MPR GmbH, Herr Julian Busch, hat am 13.11.2013 auf den Internetseiten der Fachzeitschrift „Automobil Industrie“ einen Artikel über die CCC-Zertifizierung von Automobilteilen und Gesamtfahrzeugen veröffentlicht.
Der Online-Beitrag trägt den Titel „China Compulsory Certificate für Automobilteile und Gesamtfahrzeuge“ und beschreibt den CCC-Zertifizierungsprozess sowie dessen Herausforderungen. Der Artikel zeigt auf, dass eine CCC-Zertifizierung trotz ihres Umfangs mit professioneller und kompetenter Unterstützung innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann. In erster Linie kann der Zertifizierungsprozess durch die sorgfältige Vorbereitung der Antragsdokumente und die enge Kommunikation mit den zuständigen chinesischen Zertifizierungsbehörden beschleunigt werden. Auch eine gründliche strategische Planung und Organisation des gesamten Zertifizierungsablaufs macht diesen finanziell gut kalkulierbar und erfolgreich umsetzbar.
Der Artikel über die CCC-Zertifizierung von Automobilteilen und Gesamtfahrzeugen ist hier online abrufbar.

Mehr Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, über den Ablauf und die Kosten erhalten Sie auf unserer Webseite. Unsere Referenzen geben Ihnen einen Eindruck über unseren Kundenstamm und unsere Leistungen. Diese stellen wir Ihnen detailliert unter dem Punkt „Unser Zertifizierungspaket“ vor. Ausführlichere Informationen erhalten Sie in unserer kostenfreien Broschüre „CCC-Leichtgemacht“. Weitere Informationen können Sie auch in unserem englischen Fachbuch „A Brief Guide to CCC: China Compulsory Certification“ erhalten, das Sie hier direkt auf Amazon bestellten können.

Für einen reibungslosen Export ihrer Produkte nach China und eine problemlose Zollabwicklung (Customs Clearance) beim chinesischen Zoll können wir Ihnen darüber hinaus unseren Zollservice anbieten. Dabei übernehmen wir die komplette Zollabwicklung und lösen direkt im chinesischen Zoll alle auftretenden Probleme, die aufgrund von (vermeintlich) vorliegenden Zertifizierungspflichten auftreten können. So minimiert sich das Risiko erheblich, dass Ihre Waren im Zoll festgehalten werden und Lieferverzögerungen sowie erhöhte Kosten entstehen.
Ausführlichere Informationen über die Zollabwicklung im Allgemeinen, über mögliche Einfuhrprobleme und Ausnahmeregelungen sowie über den Ablauf der Zollabwicklung und unser Leistungspaket erhalten Sie in unserer kostenlosen Broschüre „Zollabwicklung China“, die Sie hier herunterladen können.

Auch wenn Sie an weiteren Zertifizierungsbereichen interessiert sind, wie CFDA (China Food and Drug Administration) für Medizinprodukte oder CEL (China Energy Label) für bestimmte Elektrogeräte, können Sie sich gerne unter den jeweiligen Rubriken auf unserer Webseite informieren.

Zögern Sie nicht, uns auch persönlich zu kontaktieren. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns unter +49-69-2713769150 an.

CFDA Publikation: Artikel über die CFDA Zertifizierung im Fachmagazin „DeviceMed“ erschienen

Der Geschäftsführer der MPR China Certification GmbH, Herr Julian Busch, hat einen Artikel über die Zulassung von Medizingeräten für den chinesischen Markt veröffentlicht. Dieser ist in der Novemberausgabe 2013 der Fachzeitschrift „DeviceMed“ erschienen und trägt den Titel „CFDA – Nicht nur der Name ist neu“. Der Artikel informiert über die Umbenennung und Reorganisation der CFDA, beschreibt den Zulassungsprozess und stellt Potenziale des chinesischen Marktes für Medizingeräte heraus. Online abrufbar ist er auf der Homepage der Zeitschrift unter www.devicemed.de/management/articles/420538/

Mehr Informationen zur CFDA Registrierung finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CFDA: Standard zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Medizingeräten bekannt gegeben

Um die Sicherheit medizinischer Geräte besser zu gewährleisten, hat die CFDA einen Standard für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Medizingeräten entwickelt. Dieser Industriestandard YY0505-2012 entspricht dem internationalen Standard für EMV-Prüfungen IEC 60601-1-2 (Medizinische elektrische Geräte Teil 1-2: Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale – Ergänzungsnorm: Elektromagnetische Verträglichkeit – Anforderungen und Prüfungen) und dem chinesischen GB Standard 9706.1-2007 (Medical electrical equipment – Part 1:General requirements for safety). Der Industriestandard YY0505-2012 wurde im Dezember 2012 bekannt gegeben und soll ab dem 1. Januar 2014 als verbindlicher Industriestandard für elektrische medizinische Geräte in der V.R. China umgesetzt werden.

Mehr Informationen zur CFDA Registrierung finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CFDA: Änderungen in den Voraussetzungen für die Zulassung von medizinischen Geräten

Bestimmte Medizinprodukte und medizinische Geräte müssen vor dem Export in die V.R. China durch die China Food and Drug Administration (CFDA) zertifiziert und registriert werden. Bis zum April 2013 galt für einen Großteil dieser Produkte zusätzlich eine CCC-Zertifizierungspflicht. In der Bekanntmachung der AQSIQ mit der Nummer 52 vom April 2013 wurde diese CCC-Pflicht nunmehr erlassen und die Zuständigkeit für die Zertifizierung von Medizintechnik liegt seit Mai 2013 nun allein bei der CFDA.

Von dieser Änderung betroffene Geräte: Implantierbare Herzschrittmacher, Kondome aus Gummi, EKG-Geräte, Künstliche Herz-Lungen-Maschinen, Extrakorporaler Blutkreislauf zur Dialyse, Hohlfaser-Dialysatoren, Blut-Dialyse Geräte, Medizinische Röntgen Diagnose Geräte.

Für mehr Informationen zu CFDA klicken Sie bitte hier.