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CFDA: Änderungen in den Voraussetzungen für die Zulassung von medizinischen Geräten

6. November 2013

Bestimmte Medizinprodukte und medizinische Geräte müssen vor dem Export in die V.R. China durch die China Food and Drug Administration (CFDA) zertifiziert und registriert werden. Bis zum April 2013 galt für einen Großteil dieser Produkte zusätzlich eine CCC-Zertifizierungspflicht. In der Bekanntmachung der AQSIQ mit der Nummer 52 vom April 2013 wurde diese CCC-Pflicht nunmehr erlassen und die Zuständigkeit für die Zertifizierung von Medizintechnik liegt seit Mai 2013 nun allein bei der CFDA.

Von dieser Änderung betroffene Geräte: Implantierbare Herzschrittmacher, Kondome aus Gummi, EKG-Geräte, Künstliche Herz-Lungen-Maschinen, Extrakorporaler Blutkreislauf zur Dialyse, Hohlfaser-Dialysatoren, Blut-Dialyse Geräte, Medizinische Röntgen Diagnose Geräte.

Für mehr Informationen zu CFDA klicken Sie bitte hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MPR Author

About the author: Julian Busch is founder and managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com