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Ankündigung der CNCA zum Wegfall der CCC-Pflicht und Verbesserung des CCC Self-Declaration Prozesses

3. Januar 2020

Im Oktober 2019 hatte die chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA bereits den Wegfall der CCC-Pflicht für eine Reihe von Produktgruppen bekanntgegeben und angekündigt, dass für einige dieser Produktgruppen zukünftig die CCC Self-Declaration der einzig mögliche Modus für die CCC-Zertifizierung sein wird. Hier hatten wir Sie bereits ausführlich über diese Ankündigung und die betroffenen Produktgruppen informiert.

Mit der Ankündigung Nr. 26 vom 30.12.2019 gibt die CNCA nun genauere Informationen zum Prozess der CCC Self-Declaration/ China Supplier Declaration of Conformity (SdoC) und den entsprechenden Anforderungen und Durchführungsbestimmungen bekannt. Die neue gültige Durchführungsbestimmung (Implementation Rule) ist CNCA-00C-008: 2019, die die alte CNCA-00C-008: 2018 ablöst.

CCC Self-Declaration

Zur Vereinfachung der Konvertierung von bestehenden CCC-Zertifikaten in die China Self-Declaration akzeptiert die CNCA alte Testberichte von bereits bestehenden CCC-Zertifizierungen, sodass für bereits CCC zertifizierte Produkte keine neuen Testberichte eingereicht werden müssen. Über ein Online-System der CNCA wird es zukünftig möglich sein, die Testberichte der betroffenen Produkte über die bisherige CCC-Nummer direkt mit der Self-Declaration of Compulsory Product Certification zu koppeln.

Für Produkte, die gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllen, können die stornierten CCC-Zertifikate verwendet werden, um bei der ausstellenden Behörde die CCC-Zertifikate zu beantragen, die nur für diese Charge von Produkten gelten:

  1. Produkte, die vor dem 1. November 2020 verschifft werden und zum Zeitpunkt der Verschiffung noch über ein gültiges CCC-Zertifikat verfügen.
  2. Produkte, die nach dem 1. November 2020 in China eingeführt werden und deren CCC-Zertifikat zum Zeitpunkt der Einfuhr aufgrund Überschreitens der Konvertierungsfrist (01.11.2020) storniert wurde.

Die China Self-Declaration darf nicht verwechselt werden mit dem Wegfall der CCC-Pflicht. Alle relevanten GB-Standards und CNCA-Durchführungsbestimmungen bleiben gültig und müssen beachtet werden.

Die Konformität der Produktion zu den chinesischen Regularien muss weiterhin eingehalten werden. Zudem müssen jährliche Tests nach GB-Standards erfolgen. Die betroffenen Produkte müssen weiterhin mit dem CCC-Logo markiert werden.

Bei dem Antragsteller der Self-Declaration muss es sich um ein chinesisches Unternehmen mit chinesischem Ansprechpartner in China handeln. Der Antragsteller darf nur eine Tochtergesellschaft oder der Händler/ Importeur sein.

Die MPR China Certification GmbH bietet Kunden ohne Firmensitz in China die Vermittlung eines CCC Antragsteller-Service zur Bewältigung dieser Hürde an.

Sie können hier unsere ausführliche Broschüre zur CCC Self-Declaration herunterladen.

Neben der Erlangung der Self Declaration of Compulsory Product Certification macht es Sinn eine freiwillige CQC bzw. CCAP Zertifizierung zu durchlaufen, um die Konformität zu den chinesischen Standards tatsächlich nachweisen zu können.

Hier können Sie unsere Broschüre zur freiwilligen CQC- und CCAP-Zertifizierung herunterladen.

Bitte kontaktieren Sie uns bei jeglichen Fragen zu den neuen Regularien, zur freiwilligen China-Zertifizierung, zur China SDoC oder der Umwandlung Ihrer CCC-Zertifikate.

Sie können uns per Email kontaktieren oder uns anrufen unter +49692713769150.

MPR Author

About the author: Julian Busch is founder and managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com