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Was ist die GACC Registrierung?

Die Registrierung bei der GACC ist obligatorisch sowohl für Produzenten aus Drittländern, die Ihre Lebensmittel nach China exportieren wollen, als auch für Exporteure, die die Ware nach China exportieren möchten.

Hierbei handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, die beide der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China (General Administration of Chinese Customs of the People’s Republic of China, GACC), unterliegen. Nach der Umstrukturierung im Jahr 2018 hat die GACC die Inspektion und Quarantäne für den Import und den Export von Tieren übernommen und die Überwachung der Nachweise zur Lebensmittelsicherheit importierter und exportierter Lebensmittel, was vorher im Aufgabenbereich der AQSIQ lag.

Der Import von Lebensmitteln nach China unterliegt verschiedenen lebensmittelrechtlichen Zulassungs- und Registrierungsvorschriften. Neben der Registrierung bei der GACC unterliegen bestimmte sensible Lebensmittel, wie z. B. Getreideerzeugnisse oder Wasserprodukte, zusätzlich Beschränkungen in Bezug auf ihr Ursprungsland.

Bei der GACC-Registrierung ist die Einordnung in verschiedene von der GACC vorgegebene Produktkategorien erforderlich, was nicht immer so einfach ist, wie es vielleicht zunächst erscheint. Manche Produkte sind Lebensmittelmischungen oder sogar in der Anwendung nicht eindeutig einer der vorgegebenen Produktkategorien zuordenbar. So stellt sich zum Beispiel die Frage unter welcher Produktkategorie eine Schnapspraline einzuordnen ist. Schokolade oder Alkohol?

china-gacc-lebensmittelregistrierung-logo

 

Auch die Art und Weise, wie ein Produkt vermarktet wird, kann Einfluss darauf nehmen, welche Lebensmittelzulassung in China erforderlich ist bzw. sinnvoll ist. Ein Eiweißpulver könnte zum Beispiel als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden, oder als Lebensmittel zur Unterstützung von Sport, was jeweils unterschiedlichen Produktkategorien zuzuordnen ist.

Welche Lebensmittel brauchen GACC Zertifizierung für China?

Seit dem 1. Januar 2022 müssen gemäß den Dekret Nr. 248 und 249 alle ausländischen Lebensmittelhersteller (Produktion, Verarbeitung und Lagerung), die von ihnen hergestellten verschiedenen Lebensmittelkategorien sowie ausländische Lebensmittelexporteure bei der GACC registriert sein.

Für ausländische Lebensmittelhersteller gibt es zwei Wege der GACC-Registrierung: Behördenempfehlung und reine Eigenregistrierung durch das Unternehmen. Eine falsche Produktklassifizierung oder die Wahl des falschen Registrierungswegs kann unmittelbar zum Scheitern der Registrierung führen.

Lebensmittel, die über die amtliche Empfehlung registriert werden müssen, gelten als Hochrisikoprodukte.

Gemäß dem seit dem 1. Juni 2026 geltenden GACC-Dekret Nr. 280 wird diese Liste der Hochrisikoprodukte dynamisch verwaltet. Die GACC veröffentlicht regelmäßig die Produktkategorien, für die eine behördliche Empfehlung erforderlich ist.

Die erste Gruppe der Lebensmittel, für die eine amtliche Empfehlung erforderlich ist, umfasst insgesamt 17 Kategorien:

Empfehlungs-pflichtig gemäß Decree No. 248 Artikel 7

Empfehlungs-pflichtig gemäß Decree No. 248 Artikel 7
  • Fleisch und Fleischprodukte
  • Darmprodukte
  • Vogelnester und Vogelnestprodukte
  • Honigprodukte
  • Eier und Eierprodukte
  • Speiseöle und Fette
  • Gefüllte Teigwaren
  • Speisegetreide
  • Getreidemahlprodukte und Malz
  • Dehydrierte Gemüse
  • Gewürzmischungen
  • Nüsse und Samen
  • Trockenfrüchte
  • Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke
  • Gesundheitslebensmittel
  • Milchprodukte
  • Meeresfrüchte

 

Für andere Produkte, die nicht auf dieser dynamisch verwalteten Hochrisikoliste stehen, zum Beispiel Tiefkühlobst, alkoholische Getränke, Kekse, Feingebäck, Brot, Zuckerwaren, Süßigkeiten, Schokolade, Würzmittel usw., darf der Hersteller eine Registrierung direkt bei GACC beantragen.

Ablauf der GACC-Registrierung für Produzenten

Empfehlungspflichtige Nahrungsmittel:

Wenn Sie Produkte wie Fleisch, Fisch, Meeresfrüchte, Milchprodukte, Eier, Honig, Nüsse oder Wenn Sie Lebensmittel aus der Liste der 17 Hochrisikokategorien nach China exportieren möchten, muss der ausländische Hersteller zunächst mit der zuständigen lokalen Lebensmittelbehörde klären, ob die Voraussetzungen für eine empfohlene Registrierung bei GACC erfüllt sind.

Anschließend ist weiter zu entscheiden, ob die Registrierung

  • im Rahmen einer behördlich koordinierten Sammelregistrierung erfolgt oder
  • auf Grundlage eines von der zuständigen Behörde ausgestellten Inspektionsberichts und Empfehlungsschreibens durch das Unternehmen selbst eingereicht wird.
1

Lebensmittel

2

Hochrisiko-Lebensmittel?

3

Wenn ja: Empfehlung an GACC durch Lebensmittel-Behörde

4

Registrierung des Herstellers

5

Import nach China

1

Lebensmittel

2

Hochrisiko-Lebensmittel?

3

Wenn nein: Registrierung des Herstellers

4

Import nach China

GACC Zulassungspflichtige Lebensmittel:

Für registrierungspflichtige Lebensmittel begleiten wie Sie gerne durch den gesamten GACC Registrierungsprozess und stellen den Antrag für Sie im Singlewindow-Portal.

Hinweis
Für die GACC-Registrierung gibt es kein physisches Zertifikat. Der einzige Nachweis einer erfolgreichen Registrierung ist die auf der Website der chinesischen Zollbehörde abrufbare Registrierungsnummer in China. Jegliche von Dritten ausgestellten Dokumente, die als „GACC-Registrierungszertifikat“ bezeichnet werden, sind keine offiziellen Dokumente der Zollbehörde.

Ablauf einer GACC Registrierung für Exporteure:

Gemäß dem GACC-Dekret Nr. 249 müssen ausländische Exporteure oder Agenten, die für den Export von Lebensmitteln nach China verantwortlich sind, vor der Zollabfertigung im Zollsystem registriert werden. Nach erfolgreicher Registrierung vergibt die Zollbehörde einen einheitlichen 18-stelligen Code (zur Verwendung bei der Zollanmeldung).

Hinweis
Nach erfolgreicher Registrierung stellt die GACC kein Zertifikat aus. Diese Registrierung ist unbefristet gültig.

Markierung der Produkte mit der GACC Registrierungsnummer

Nach Erhalt der chinesischen Registrierungsnummer muss der Lebensmittelproduzent diese auf der Verpackung des Produktes anbringen. Sie ist außerdem auch in den Zollpapieren anzugeben.

Wir führen Sie schnell und sicher zum Zertifizierungserfolg.

Unser Komplettpakt für Produktzertifizierungen in China.

Klärung der Nahrungsmittel-Registrierungspflicht von Produkten

Antragsstellung (Beratung beim cleveren Ausfüllen aller Formulare, Kommunikation mit der GACC Zertifizierungsbehörde)

Beratung bei der Erstellung der Markierung und Etiketten

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Kontakt
T +49-69-2713769150

FAKTENÜBERSICHT ZUR GACC ZULASSUNG

Produzentenregistrierung:

Gültigkeit der Registrierung5 Jahre
ZertifizierungsdauerEmpfehlungspflichtig:
Dies hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der zuständigen Behörden ab. Es wird mindestens vier bis sechs Monate dauern.
Registrierungspflichtig:
Je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit der GACC dauert es in der Regel etwa zwei Monate.
MarkierungMit Registrierungsnummer
Tests erforderlich?Nein, Behörde führt jedoch ggf. Stichproben durch
Werksaudit erforderlich?Nein
Vertreter im LandNein
Follow-Up ProzessNein

Exporteur-Registrierung

Gültigkeit der RegistrierungUnbefristet gültig
Zertifizierungsdauer5 Arbeitstage nach Einreichung der Registrierungsunterlagen
AntragsvoraussetzungenDer vorliegende Antrag muss von einer chinesischen Agentur gestellt werden, die über die in der GACC-Bekanntmachung Nr. 105 [2024] genannten Qualifikationen verfügt.

FAQ ZUR GACC ZULASSUNG

Muss ich mich als Unternehmen mit mehreren Produktionsstandorten mehrfach registrieren?

Ja. Jeder Produktionsstandort braucht ein eigenes Registrierungsprofil und erhält eine eigene Registrierungsnummer.

Bekomme ich nur eine Registrierungsnummer pro Standort?

Nein. Die GACC vergibt die Registrierungsnummern pro Produktkategorie der Lebensmittel an einem Standort. Dies bedeutet, dass es z.B. für Milchprodukte eine andere Registrierungsnummer gibt als für Schokoladenprodukte.

Wer muss registriert sein?

Unternehmen aus der Produktion, Verarbeitung, Lagerung und Exporteure.

Was mache ich, wenn die 5 Jahre der Registrierung ablaufen?

6 Monate vor Ablauf der Registrierung kann eine Verlängerung beantragt werden.

Was mache ich, wenn sich mein Produkt verändert?

Innerhalb von 60 Tagen nach der Veränderung muss ein Änderungsantrag an die GACC gestellt werden.

Erhalte ich eine Benachrichtigung, dass mein Antrag angenommen wurde?

Bei Empfehlungspflichtigen Lebensmitteln erhalten Sie eine Benachrichtigung durch die Behörde. Bei Registrierungspflichtigen Lebensmitteln müssen Sie dies selbst nachhalten.

Zu welcher Kategorie gehört mein Lebensmittel?

Eine erste Orientierung kann die obige Tabelle geben. Für alle weiteren Detailfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Benötige ich einen CRA (China Representative Agent)?

Nein. Von der Behörde ist das nicht vorgeschrieben. Im Internet finden sich jedoch hierzu gegensätzliche Aussagen, die ggf. auf wirtschaftlichen Interessen beruhen.

Ich bin Exporteur, kein Produzent, muss ich mich trotzdem bei der GACC anmelden?

Ja. Sie benötigen eine Anmeldung als Exporteur bei der GACC.

Ich bin Produzent und Exporteur, was brauche ich?

Die Lebensmittelregistrierung als Produzent und die Anmeldung als Exporteur sind zwei getrennte Registrierungen bei der GACC. Sie benötigen beides.

Ich bin bereits registriert, Wann muss ich einen Änderungsantrag stellen?

Wenn sich Betriebsdaten, Voraussetzungen für den Export nach China, oder Produktinformationen ändern, muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

VIDEO ZUR GACC-Registrierung für Lebensmittel

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