GACC veröffentlicht neue Vorgaben zur Umsetzung von Decree 280 in China
7. Mai 2026Die chinesische Zollbehörde GACC hat mit der Bekanntmachung Nr. 2026/27 weitere Einzelheiten zur Umsetzung des Decree 280 veröffentlicht, das ab dem 1. Juni 2026 wirksam wird. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Registrierung und Überwachung von Hochrisiko-Lebensmitteln für den chinesischen Markt und schaffen zusätzliche Klarheit für internationale Lebensmittelhersteller und Exporteure. Lebensmittel benötigen üblicherweise eine GACC-Registrierung, um für den Import und Verkauf in China zugelassen zu werden.

Im Mittelpunkt der Bekanntmachung steht die erstmalige Veröffentlichung einer Liste sogenannter dynamischer Hochrisiko-Lebensmittel. Zu den betroffenen Produktgruppen zählen unter anderem:
- Fleisch und Fleischprodukte
- Darmprodukte
- Vogelnester und Vogelnestprodukte
- Honigprodukte
- Eier und Eierprodukte
- Speiseöle und Fette
- Gefüllte Teigwaren
- Speisegetreide
- Getreidemahlprodukte und Malz
- Dehydrierte Gemüse
- Gewürzmischungen
- Nüsse und Samen
- Trockenfrüchte
- Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke
- Gesundheitslebensmittel
- Milchprodukte
- Meeresfrüchte
Die Einstufung als Hochrisiko-Lebensmittel bedeutet in der Regel strengere Anforderungen bei Registrierung, Überwachung und Zollabfertigung.
Anpassungen gegenüber Decree 248
Mit der neuen Bekanntmachung werden zugleich mehrere Kategorien primärer Agrarprodukte aus dem bisherigen Anwendungsbereich des Decree 280 entfernt, darunter:
- Ölsaaten
- Konserviertes Gemüse
- Getrocknete Bohnen
- Rohe Kaffee- und Kakaobohnen
Für Hersteller dieser Produkte gelten künftig andere Registrierungsanforderungen.
Statt unter Decree 280 zu fallen, müssen betroffene Unternehmen ihre Registrierung künftig gemäß der GACC-Bekanntmachung Nr. 2025/219 über die Anmeldung ausländischer Unternehmen für importierte Agrarprodukte durchführen. Diese Änderung dürfte insbesondere für Produzenten primärer Agrarwaren relevant sein, da sich dadurch die administrativen Verfahren und Zuständigkeiten verändern können.
Verschärfte Anforderungen für Registrierung und Zollanmeldung
Die Bekanntmachung enthält zudem erstmals eine Liste von Lebensmitteln, für die keine automatische Verlängerung der Registrierung mehr möglich sein wird. Besonders betroffen sind:
- Fleisch und Fleischprodukte
- Vogelnester und Vogelnestprodukte
Unternehmen dieser Branchen müssen daher künftig mit zusätzlichen Prüfungen oder erneuten Antragsverfahren rechnen, bevor eine Registrierung verlängert werden kann.
Darüber hinaus konkretisiert die GACC die Anforderungen an die Zollanmeldung importierter Lebensmittel. Die erweiterten Vorgaben sollen die Rückverfolgbarkeit und Kontrolle importierter Waren stärken und könnten zusätzliche Dokumentationspflichten für Exporteure und Importeure nach sich ziehen.
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung Nr. 2026/27 zeigt, dass China seine Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und die Kontrolle importierter Produkte weiter verschärft. Für Hersteller und Exporteure von Lebensmitteln wird eine frühzeitige Prüfung der eigenen Produktkategorien sowie der Registrierungs- und Compliance-Anforderungen zunehmend wichtiger, um einen reibungslosen Marktzugang sicherzustellen.
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