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Neue Implementierungsregeln für Motorräder veröffentlicht

5. August 2021

In der Pressemitteilung Nr. 8/2021 vom 24.06.2021 gab die chinesische Zertifizierungsaufsicht CNCA bekannt, dass für die Zertifizierung von Motorrädern ab dem 01.07.2021 neue Vorgaben gelten. Die überarbeitete Implementierungsregeln mit dem Namen „China Compulsory Certification Implementation Rules – Motorcycle“ (CNCA-C11-02: 2021) ersetzten somit die bereits seit sieben Jahren geltende Vorgängerversion (CNCA-C11-02: 2014). Diese Modifikation beinhaltet auch für Hersteller von gegenwärtig oder zukünftig in China zertifizierten Motorrädern einige relevante Änderungen:

 

 

Eine erste wichtige Neuerung betrifft die Definition des Begriffs Motorrad an sich.  So wird der Anwendungsumfang der gegebenen Implementation Rules nun nicht mehr genauer im Text spezifiziert. Stattdessen wird lediglich auf die von anderen staatlichen Institutionen herausgegebenen Definitionen und Ankündigungen verwiesen. Dies kann die Gültigkeit der genannten Regeln für bestimmte Produktgruppen abhängig von externen Änderungen machen und erfordert ein stetiges Tracking von neuen staatlichen Regularien und Gesetzen.

Gelockert wurden indes die Bestimmungen zur Anbringung des CCC-Logos. Dieses muss nun nicht mehr im CCC-S-Format angebracht werden, stattdessen kann das reguläre CCC-Logo verwendet werden. Auch Formveränderungen am Logo sind nicht mehr pauschal ausgeschlossen. Die Pflicht zur sichtbaren Anbringung des Factory Codes wurde ebenfalls abgeschafft.

Eine weitere große Erleichterung für Hersteller und Exporteure bringt die Einführung der elektronischen Version des Zertifikates neben der bestehenden Papierform mit sich. Der Inhalt der beiden Zertifikatsversionen soll dabei identisch sein und die neue Variante explizit auch die Bestätigung von Zertifizierungen online ermöglichen. Dazu muss sie jedoch auch die jeweilige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) beinhalten.

Die zuvor sehr detaillierten Durchführungsbestimmungen für behördliche Prüfungen wurden insgesamt etwas gelockert. So verzichtet die CNCA nun auf Produkttests von willkürlich aus der Produktion oder dem Markt gezogenen Stichproben. Konkretisiert wurde dagegen die Überprüfung der Produktionskonformität und der unternehmensinternen Zertifizierungsbeauftragten.

Zuletzt unterlag auch der Anhang der Durchführungsbestimmungen erheblichen Modifikationen. Dies betrifft insbesondere die hier aufgelisteten relevanten GB-Standards sowie den Inhalt der behördlichen Formulare. Völlig neu sind auch die Anforderungen an Produktzeichnungen, welche in Anhang Nr. 2 detailliert dargestellt werden.

 

Überblick der Neuerungen:

  • Neue Definition des Begriffs Motorrad
  • Lockerung der Bestimmungen zum CCC Logo
  • Abschaffung der Pflicht zur Anbringung des Factory Codes
  • Einführung des elektronischen Zertifikates
  • Änderung der Vorschriften zur behördlichen Überprüfung der Hersteller und Produkte
  • Konkretisierung der Vorschriften für Produktzeichnungen
  • Modifikation der relevanten GB-Standards

 

Weitere Informationen darüber, wie sich die CCC-Zertifizierung, die CCC-Self-Declaration oder die freiwillige CQC und CCAP Zertifizierung auf Ihr Unternehmen auswirken könnte, oder Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, den Ablauf und die damit verbundenen Kosten finden Sie auf unserer Webseite und in unserem Newsbereich. Dort finden Sie zweimal pro Woche aktuelle Informationen.

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MPR Author

About the author: Verena Numssen is managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com