MPR Kontakt Icon
Sprache wählen
MPR Suche
MPR Close
Schließen
Zurück

Veröffentlichung der CNCA-Durchführungsbestimmungen zur CCC-Selbsterklärung

16. Januar 2020

Am 25. Dezember 2019 veröffentlichte die Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China (CNCA) die neuen Durchführungsbestimmungen (Implementation Rules) für die CCC-Selbsterklärung (CCC Self-Declaration) mit der Nummer CNCA-00C-008:2019.

In diesen neuen Durchführungsbestimmungen wurden die Verfahren für die CCC-Selbsterklärung, die Übermittlung von Compliance-Informationen, das CCC-Logo, die Beaufsichtigung und die Definition der Pflichten der relevanten verantwortlichen Parteien festgelegt. Außerdem wurden die Anforderungen für die CCC Self-Declaration auf der Grundlage der freiwilligen Produktzertifizierung und die Implementierungsanforderungen für die China Selbstdeklaration im ODM-Modell hinzugefügt (ODM: Original Design Manufacturer).

Abhängig von der Art des Labors wird der Selbsterklärungsprozess in zwei verschiedene Arten unterteilt: Je nachdem, ob das Labor selbst ausgewählt wurde oder benannt wurde. In beiden Fällen muss die Herstellerorganisation eine CCC-Selbstinspektion durchführen und einen Selbstinspektionsbericht über die Qualitätssicherungsfähigkeiten der Produktionsstätte erstellen. Das Testlabor ist für die Erstellung des Typtestberichts verantwortlich oder der Hersteller führt eine freiwillige Zertifizierung durch, die den Typtest und die Werksinspektion umfasst.

CCC Self-Declaration

Hersteller und Labore für die CCC-Selbsterklärung und Zertifizierungsstellen müssen sich im „Informationssystem für die Selbsterklärung der obligatorischen Zertifizierung der Produktkonformität“ registrieren und relevante Organisationsinformationen und Qualifikationsdokumente vorlegen. Unter anderem müssen Antragsteller, die die Produktion im ODM-Modus in Auftrag geben, Informationen wie die ODM-Vereinbarung einreichen. Unter dem ODM-Modus müssen Änderungen, die die technischen Merkmale des Produkts betreffen, vom ursprünglichen selbstdeklarierten Hersteller des ODM beantragt werden. Andere assoziierte selbstdeklarierte ODM-Hersteller sollten jegliche Meldung von Änderung an den Produkten innerhalb eines Monats abschließen. Sonst storniert das System die entsprechende ODM-Selbsterklärung.

Der Hersteller bringt nach Ausstellung der Selbsterklärung das CCC-Logo auf dem Produkt an. Die CNCA überwacht die Ergebnisse der Selbsterklärung und die Verwendung des CCC-Logos. Im Falle von Verstößen gegen Durchführungsbestimmungen, wie dem Versagen von Produktsicherheitsprüfgegenständen, Qualitäts- und Sicherheitsunfällen aufgrund von Produktmängeln oder der Übermittlung falscher Informationen an das System, wird das CNCA-System die entsprechende CCC-Selbsterklärung widerrufen und die Konsequenzen ankündigen. Darüber hinaus kann der Hersteller innerhalb von 6 Monaten nicht erneut eine CCC Self-Declaration beantragen, und die Informationen über die Verstöße werden in das nationale System für Unternehmenskreditinformationen aufgenommen (Social Credit Rating).

Die China Self-Declaration darf nicht verwechselt werden mit dem Wegfall der CCC-Pflicht. Alle relevanten GB-Standards und CNCA-Durchführungsbestimmungen bleiben gültig und müssen beachtet werden.

Die Konformität der Produktion zu den chinesischen Regularien muss weiterhin eingehalten werden. Zudem müssen jährliche Tests nach GB-Standards erfolgen.

Bei dem Antragsteller der Self-Declaration muss es sich um ein chinesisches Unternehmen mit chinesischem Ansprechpartner in China handeln. Der Antragsteller darf nur eine Tochtergesellschaft oder der Händler/ Importeur sein.

Die MPR China Certification GmbH bietet Kunden ohne Firmensitz in China die Vermittlung eines CCC Antragsteller-Service zur Bewältigung dieser Hürde an.

Mehr Informationen zu diesem Service finden Sie hier.

Sie können hier unsere ausführliche Broschüre zur CCC Self-Declaration herunterladen.

Neben der Erlangung der CCC Self-Declaration macht es Sinn eine freiwillige CQC bzw. CCAP Zertifizierung zu durchlaufen, um die Konformität zu den chinesischen Standards tatsächlich nachweisen zu können.

Hier können Sie unsere Broschüre zur freiwilligen CQC- und CCAP-Zertifizierung herunterladen.

Bitte kontaktieren Sie uns bei jeglichen Fragen zu den neuen Regularien, zur freiwilligen China-Zertifizierung, zur CCC Self-Declaration oder der Umwandlung Ihrer CCC-Zertifikate.

Sie können uns per Email kontaktieren oder uns anrufen unter +49692713769150.

MPR Author

About the author: Julian Busch is founder and managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com