Überarbeitete CCC-Vorgaben für Motorradbeleuchtung und Kraftstoffsysteme treten in Kraft
29. Januar 2026China hat überarbeitete technische Vorschriften und Prüfmethoden für die CCC-Zertifizierung von Fahrzeugbeleuchtungssystemen sowie Kraftstofftanks für Motorräder veröffentlicht. Die neuen Standards GB4599-2024 (Scheinwerfer), GB5920-2024 (Lichtsignalanlagen) und GB19482-2025 (Kraftstofftanks für Motorräder und leichte Motorräder) treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Betroffen sind insbesondere Motorräder und leichte Motorräder, die mit entsprechenden Beleuchtungssystemen und Kraftstofftanks ausgestattet sind. Beleuchtungssysteme müssen künftig sowohl den Anforderungen der GB4599 als auch der GB5920 entsprechen – insbesondere bei multifunktionalen Leuchten wie adaptivem Fernlicht oder integrierten Blinkern. Kraftstofftanks müssen nach den Vorgaben der neuen Norm GB19482-2025 erneut geprüft werden. Die aktualisierten Vorschriften ersetzen die bisherigen Standards und bringen in bestimmten Fällen zusätzliche Prüfanforderungen für neue sowie bereits bestehende Produkte mit sich. Eine technische Expertenkommission (TC12) hat klare Regelungen für die Umsetzung bei bereits zertifizierten Produkten und neuen Anträgen verabschiedet. Beleuchtungssysteme und Kraftstofftanks für Motorräder und leichte Motorräder benötigen in der Regel eine CCC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in China zugelassen zu werden.

Für neue Produkte gilt, dass diese ab dem Stichtag ausschließlich nach den neuen Standards zertifiziert werden dürfen. Für bereits zertifizierte Produkte ist eine Anpassung erforderlich, sofern sich technische Anforderungen geändert oder neue Prüfpositionen ergeben haben. Bei unveränderten Anforderungen kann eine Zertifikatsumstellung ohne zusätzliche Tests erfolgen. Produkte, die vor Veröffentlichung der neuen Norm nicht mehr hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, sind von der Umstellung ausgenommen. Die Tabelle auf Seite 3 der Mitteilung enthält detaillierte Übergangsfristen für spezifische Komponenten wie LED-Leuchten, Rückfahrleuchten und Kraftstofftanks mit Fristen bis zum 1. Januar 2028.
| Standard-Nr. | Produktkategorie | Situation bzgl. Abweichungsprüfung | Anforderungen an die Zertifizierungsumsetzung |
| GB 19152-2025 | Frontscheinwerfer | Abweichungsprüfung erforderlich (bei gleichen Kunststoffteilen der Linse ist keine Material-Abweichungsprüfung erforderlich) | Für neu beauftragte Zertifizierung von Frontscheinwerfer-Produkten: Umsetzung ab 01.01.2026; für bereits zertifizierte Frontscheinwerfer-Produkte: Umsetzung ab 01.01.2027. |
| GB 4599-2024 | Vordere Nebelscheinwerfer (für Motorräder und Leichtkrafträder, die mit vorderen Nebelscheinwerfern ausgestattet sind) | F3-Klasse vordere Nebelscheinwerfer: Abweichungsprüfung erforderlich; B-Klasse vordere Nebelscheinwerfer: erneute Prüfung gemäß neuer Norm erforderlich. | Für neu beauftragte Zertifizierung von Nebelscheinwerfer-Produkten: Umsetzung ab 01.07.2025; für bereits zertifizierte Nebelscheinwerfer-Produkte: Umsetzung ab 01.07.2028. Für neu beauftragte Zertifizierung von Modellen sowie bereits zertifizierte Modelle: Umsetzung ab 01.07.2028. |
| GB 17510-2025 | Frontpositionsleuchte, Heckpositionsleuchte, Bremsleuchte, Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Rückfahrleuchte sowie Kennzeichenbeleuchtung | Lichtsignalanlagen mit lichtstärkeregelnder Funktion müssen einer Funktionsprüfung unterzogen werden; außerdem ist eine Prüfung der Anforderungen an Lichtfarbe und Farbgrenzen erforderlich (Kennzeichenbeleuchtung ausgenommen); andere Punkte erfordern keine Abweichungsprüfung. | Für neu beauftragte Zertifizierung von Frontpositionsleuchten, Heckpositionsleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern (Blinkern), Rückfahrleuchten und Kennzeichenbeleuchtung: Umsetzung ab 01.01.2026; für bereits zertifizierte Frontpositionsleuchten, Heckpositionsleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Rückfahrleuchten und Kennzeichenbeleuchtung: Umsetzung ab 01.07.2026; Abschnitt 5.1.2 der Norm: Umsetzung ab 01.01.2028. |
| GB 5920-2024 | Tagfahrlicht (DRL), Frontpositionsleuchte, Heckpositionsleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Bremsleuchte, Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Nebelschlussleuchte, Rückfahrleuchte – eingesetzt bei den oben genannten Leuchten an Motorrädern und Leichtkrafträdern | Tagfahrlicht (DRL), Frontpositionsleuchte, Heckpositionsleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Bremsleuchte: früher nicht zur Verwendung zugelassen, Prüfung nach neuer Norm erforderlich. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Rückfahrleuchte, Nebelschlussleuchte: – Blinker (Typ 2b): Mindestwert-Prüfung der Lichtstärke erforderlich. – Rückfahrleuchte: Rückfahrleuchten mit LED-Lichtquelle müssen nach neuer Norm geprüft werden. – Andere Leuchten: Abweichungsprüfung erforderlich. | Für neu beauftragte Zertifizierung von Tagfahrlicht (DRL), Frontpositionsleuchte, Heckpositionsleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Nebelschlussleuchte: Umsetzung ab 01.07.2025; Bremsleuchte und Rückfahrleuchte: Umsetzung ab 01.01.2027. Für bereits zertifizierte Tagfahrlicht (DRL), Frontpositionsleuchte, Heckpositionsleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Bremsleuchte, Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Nebelschlussleuchte, Rückfahrleuchte: Umsetzung ab 01.07.2028. Für neu beauftragte Zertifizierung von Modellen sowie bereits zertifizierte Modelle: Umsetzung ab 01.07.2028. |
| GB 18100-2025 | Motorräder und Leichtkrafträder | Erneute Prüfung gemäß neuer Norm | Für neu beauftragte Zertifizierung von Modellen: (ausgenommen die Anforderungen in 5.1.1 und 5.2.1) Umsetzung ab 01.01.2026. Für die Anforderungen 5.1.1 und 5.2.1: Umsetzung ab 01.07.2027. Für bereits zertifizierte Modelle: Umsetzung ab 01.07.2027. |
| GB 15365-2025 | Motorräder und Leichtkrafträder | Erneute Prüfung gemäß neuer Norm | Für neu beauftragte Zertifizierung von Modellen: Umsetzung ab 01.01.2026. Für bereits zertifizierte Modelle: Umsetzung ab 01.01.2028. |
| GB 19482-2025 | Kraftstofftank (Motorräder und Leichtkrafträder mit Kraftstofftank) | Erneute Prüfung gemäß neuer Norm | Für neu beauftragte Zertifizierung von Produkten: Umsetzung ab 01.01.2026. Für bereits zertifizierte Produkte: Umsetzung ab 01.01.2027. |
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