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GACC-Registrierung für den Export von Recyclingmaterial nach China

8. Dezember 2022

Aktuell: Totales Einfuhrverbot für feste Abfälle in China bekannt gegeben

Anträge auf GACC/ AQSIQ Registrierung für Exporteure von festen Abfälle in China können nicht mehr bearbeitet werden und bestehende Registrierungen verlieren ihre Gültigkeit. Lesen Sie mehr dazu hier…

Bei der GACC-Registrierung (bisheriger Name: AQSIQ-Registrierung) handelt es sich um die “License of Registration for Overseas Supplier Enterprise of Imported Solid Wastes as Raw Materials“.
Diese Registrierung ist für alle Exporteure von Recyclingmaterial verpflichtend, wenn sie Recyclingmaterial in die V.R. China exportieren möchten. Das Registrierungssystem soll sicherstellen, dass die eingeführten Materialien ungefährlich sind und den chinesischen Umweltstandards entsprechen.

Fracht von nicht registrierten Exporteuren wird bei der Einfuhr in die Volksrepublik China nicht zugelassen und erreicht den Zielort bzw. den Endkunde somit nicht. Alle Ausfuhren müssen zudem vorab bei der GACC (bisher: CCIC (China Certification & Inspection Group)) angemeldet und abgenommen werden.
Die Registrierung für Exporteure von Industrieabfällen und Recyclingmaterial wird verwaltet von der chinesischen Behörde GACC (General Administration of Customs, People’s Republic of China) (bisher: AQSIQ (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine)).

Für eine erfolgreiche GACC-Registrierung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss ein eingetragenes Unternehmen sein
  • Der Antragsteller muss über ein festes Büro verfügen.
  • Der Antragsteller muss mit den chinesischen Regularien und Standards vertraut sein und über die notwendigen Kontrolleinrichtungen wie zur Radioaktivitätskontrolle verfügen, die sicherstellen, dass diese Standards eingehalten werden.
  • Der Antragsteller muss über ein Qualitätsmanagement-System verfügen und entsprechende Zertifikate vorweisen (z.B. ISO).
  • Der Antragsteller muss ein stetiges Angebot an Material haben und über Methoden verfügen, den Materialfluss zu kontrollieren.
  • Im antragstellenden Betrieb dürfen in den letzten drei Jahren keine massiven Qualitätsprobleme aufgetreten sein.

Für folgende Produktgruppen wird eine GACC-Registrierung benötigt:

  • Metallschrott – Eisenhaltig und Nicht-Eisenmetall (Buntmetall)
  • Altpapier
  • Recycelbare Kunststoffe
  • Recycelbare Elektronikbauteile
  • Recycelbares Textilmaterial

Wir überprüfen kostenlos für Sie, ob für die Ausfuhr Ihrer Materialien eine GACC-Lizenz (bisheriger Name: AQSIQ-Lizenz) erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns dafür einfach die Bezeichnung Ihrer Rohstoffe in englischer Sprache und die Zolltarifnummer per Email mit.

GACC-Registrierungsbegleitung

Die GACC akzeptiert Antragsdokumente entweder nur in chinesischer Sprache oder bilingual auf Chinesisch mit englischer Übersetzung. Da es sich bei den Unterlagen um ein Dokumentenpaket von über 100 Seiten handeln kann, müssen für die Übersetzung entsprechende Kapazitäten eingeplant werden. Wir verfügen einerseits über jahrelange Expertise hinsichtlich der Vorbereitung und der Zusammenstellung aller Dokumente, als auch über einen Pool an erfahrenen Übersetzern. Als spezialisiertes Beratungsunternehmen begleiten wir Sie bei der kompletten GACC-Registrierung. Alle Dokumente müssen bestimmte formale Anforderungen hinsichtlich der Stempelung und Signierung erfüllen.

Robert Goral

MPR Author

Robert Goral

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