GACC veröffentlicht Verordnung Nr. 280 – Neues Lebensmittelregistrierungsverfahren gilt ab Juni 2026
13. November 2025Am 14. Oktober 2025 hat Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China (General Administration of Customs of the People’s Republic of China – GACC) offiziell die Verordnung Nr. 280 „Verwaltungsvorschriften für die Registrierung ausländischer Hersteller von importierten Lebensmitteln“ veröffentlicht. Diese neue Verordnung wird die derzeit gültige Verordnung Nr. 248 vollständig ersetzen und tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Viele Lebensmittel benötigen eine GACC-Registrierung um für die Einfuhr und den Verkauf in China zugelassen werden zu können.

Nach Angaben des China CEEC wurden seit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 248 im Jahr 2021 bereits über 93.000 Lebensmittelhersteller aus 178 Ländern und Regionen erfolgreich registriert. Aufgrund des raschen Anstiegs der Antragszahlen hat die GACC die Registrierungsverfahren optimiert, um die Abläufe zu vereinfachen und den Anforderungen des Marktes besser gerecht zu werden.
Künftig werden die beiden bisherigen Registrierungswege, die „Empfehlung durch die zuständige Behörde“ und die „Unternehmensselbstanmeldung“, vollständig durch ein eigenständiges Antragsverfahren der Unternehmen ersetzt. Das bisher festgelegte Verzeichnis der 18 risikoreichen Produktkategorien, die eine behördliche Empfehlung erforderten, wird künftig als dynamisches Verzeichnis geführt.
Im bereits veröffentlichten Verzeichnis-Entwurf sind beispielsweise Nahrungsergänzungsmitteln, Gewürze, Speiseöle sowie ungeröstete Kaffeebohnen und Kakaobohnen bereits nicht mehr als empfehlungspflichtig aufgeführt. Sollte diese Änderung in der ersten offiziellen Version des dynamischen Verzeichnisses bestätigt werden, würde sich der Registrierungsprozess und die Zulassungsdauer für den Marktzugang dieser Produkte nach China erheblich verkürzen.
Darüber hinaus enthält die Verordnung Nr. 280 auch neue Vorgaben für die Kennzeichnung der GACC-Registrierungsnr.. Die bisherige Verpflichtung, sowohl auf der größten als auch der kleinsten Verpackung diese GACC-Nr. aufzudrucken, wird durch die flexiblere Regelung ersetzt, dass entweder die chinesische Registrierungsnummer oder die von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes genehmigte Registrierungsnummer auf der Verpackung angegeben werden muss.
Das offizielle dynamische Produktverzeichnis wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Bitte verfolgen Sie weiterhin die Updates auf unserer Website – MPR wird Sie zeitnah über die neuesten Entwicklungen und Richtlinien der GACC informieren.
Weitere Informationen darüber, wie sich die GACC-Lebensmittelregistrierung, CCC-Zertifizierung, die CCC-Self-Declaration oder die freiwillige CQC und CCAP Zertifizierung auf Ihr Unternehmen auswirken könnte, oder Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, befinden sich in unserem Newsbereich. Dort finden Sie zweimal pro Woche aktuelle Informationen.
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