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GACC-Registrierung – Neue Regularien zur Einfuhr von Lebensmitteln nach China

8. Juli 2021

Im April 2021 veröffentlichte die GACC (General Administration of Customs of the People’s Republic of China) zwei neue Dekrete, die die Lebensmittelzertifizierung für China für Einfuhren aus Drittländern grundlegend verändern: Dekret Nr. 248 und Dekret Nr. 249. Die GACC-Registrierung muss von Lebensmittelexporteuren abgeschlossen werden, die Ihre Waren in China importieren möchten.

Was sind die wichtigsten Änderungen bei der GACC Zertifizierung für China?

 

 

Dekret 248 besagt, dass Lebensmittel in zwei Kategorien eingeteilt werden:

Kategorie 1:
Hier müssen Hersteller bzw. Verarbeiter von Nahrungsmitteln erst von lokalen Behörden im Exportland kontrolliert werden und bei der GACC empfohlen werden, bevor die Lebensmittel in China bei der GACC registriert werden können. Aktuell ist noch nicht genau festgelegt, welche lokale Behörde dauerhaft für diese Kontrollen zuständig sein wird.

Kategorie 2:
Hier können Hersteller bzw. Verarbeiter direkt ohne Vorkontrolle bei der GACC registriert werden.

Die Registrierung bei der GACC erfolgt über ein Onlinesystem, das in Kürze freigeschaltet werden soll.

Folgende Lebensmittel fallen unter Kategorie 1:

  • Fleisch und Fleischprodukte
  • Schalentiere
  • Meeresfrüchte
  • Milchprodukte
  • Essbares Vogelnest
  • Bienenprodukte
  • Eier und Eiprodukte
  • essbare Fette und Öle
  • gefüllte Nudeln
  • essbare Körner
  • industrielle Körner und Malzprodukte
  • frische und dehydrierte Gemüse
  • getrocknete Bohnen
  • Gewürzmischungen
  • Nüsse und Saaten
  • getrocknete Früchte
  • rohe Kaffeebohnen und Kakaobohnen
  • Lebensmittel für spezielle Diät-Bedürfnisse
  • Gesundheitsprodukte

 

Dekret 249 beschreibt das Prozedere, nach dem die Empfehlung durch die lokalen Behörden bei der GACC ablaufen sollen, speziell die dazu geforderten Dokumente.
Diese beinhalten:

  1. Ein Empfehlungsschreiben der lokalen Behörde
  2. Eine Liste der empfohlenen Hersteller und deren Bewerbung zur Registrierung
  3. Identifikationsdokumente des Lebensmittelherstellers, z.B. Eintrag im Handelsregister
  4. Ein Statement der lokalen Behörden, welches bestätigt, dass der Lebensmittelhersteller die nötigen Vorschriften erfüllt
  5. Ein Bericht über die Überprüfung des Lebensmittelherstellers von der lokalen Behörde.
  6. Die GACC kann, sofern notwendig, weitere Dokumente anfordern: Dokumente über das Management der Lebensmittelsicherheit des Herstellers, inklusive eines Plans des Arbeitsbereiches, der Fabrik und eine Prozess- Flow-Chart

 

Darüber hinaus gibt es Lebensmittel, die zusätzlich ebenfalls bei der SAMR (State Administration for Market Regulation) registriert werden müssen. Die SAMR reguliert als staatliche Behörde solche Bereiche wie Marktwettbewerb, Monopole, geistiges Eigentum und Arzneimittelsicherheit.

 

China erhöht mit diesen neuen Regularien den Druck auf die Lebensmittelsicherheitskontrollen von Drittländern, Lebensmittelproduzenten und ebenso auf die chinesischen Importeure, denn auch sie müssen in der Zukunft nachweisen, dass die von ihnen importierten Lebensmittel chinesischen Anforderungen entsprechen.

Weitere Informationen zur Lebensmittelzertifizierung in China allgemein finden Sie hier.

Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Details und Beratung zu kontaktieren. Sie können uns per Email anschreiben oder anrufen unter +49692713769150.

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MPR Author

About the author: Verena Numssen is managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com