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Ergänzende Zertifizierungsverfahren für bestimmte Produktgruppen möglich

22. Juni 2018
Ab 1. Oktober gibt es neue Regularien für die CCC Zertifizierung.

Im Anhang 1 der Ankündigung Nr. 11-2018 verkündete die Behörde Certification and Accreditation Administration of China (CNCA) kürzlich den Wegfall der CCC-Zertifizierungspflicht einiger Produkte (Link zu News).

Gemäß Annex 2 der Behördenankündigung werden ab dem 1. Oktober 2018 weitere Änderungen in Kraft treten: Hersteller können dann für ausgewählte Produktgruppen eine sogenannte CCC Self-Declaration alternativ zum bisherigen CCC-Zertifizierungsprozess ausstellen. Für den grundsätzlichen Ablauf der Self-Declaration hat die CNCA neue Implementierungsregeln veröffentlicht: CNCA-00C-008: 2018. Der Prozess ist vergleichbar mit dem der CE-Kennzeichnung. Wichtig ist jedoch zu beachten: Dies ist kein Wegfall der CCC-Pflicht. Die jeweiligen GB-Standards sind weiterhin gültig und eine Einhaltung der Produktkonformität gemäß den chinesischen Regularien ist über die gesamte Dauer der Produktion der Bauteile verpflichtend. Jährliche Produkttests nach den GB-Standards müssen auch im Rahmen der Self-Declaration durchgeführt werden.
Hauptunterschied zwischen dem klassischen CCC-Prozess und der CCC-Herstellererklärung ist, dass letztere kein Audit erfordert. Stattdessen müssen alle erforderlichen Informationen vom Hersteller selbst aufbereitet und in ein Online-System hochgeladen werden. Produkttests sind weiterhin verpflichtend vorgeschrieben, werden jedoch künftig unterschieden in Typ A und B. Für Produkte des Typs A bestehen größere Freiheiten bei der Wahl des Testlabors. Produkte des Typs B hingegen dürfen ausschließlich in durch die chinesische Behörde CNAS akkreditierten Testlaboren getestet werden.
Das potentielle Wegfallen des Audits kann durchaus eine Verschlankung des CCC-Prozesses bedeuten. Im Falle von Problemen oder Mängeln stehen Hersteller künftig jedoch stärker als zuvor in der Verantwortung sowie Haftung und müssen mit deutlich empfindlicheren Strafen rechnen. Zudem ist mit verstärkten Kontrollen bei der Einfuhr und an den Fahrzeugen selbst zu rechnen, um mögliche Probleme aufzudecken. In der Anfangsphase kann es bei der Self-Declaration zu Unklarheiten sowie weiteren Änderungen durch die Behörde kommen. Zudem ist eine Umsetzung bei der Homologation des Gesamtfahrzeuges äußerst kritisch, da die Conformity of Production (CoP) zu den GB-Standards durch den Fahrzeughersteller laufend sicherzustellen ist. Dies ist durch die Self-Declaration an sich nicht gewährleistet, so dass die Verantwortung und Haftung beim OEM liegt.
Aus diesem Grund empfehlen wir am bekannten Zertifizierungsprozess festzuhalten.
Die Beibehaltung des Zertifizierungsprozesses über die Zertifizierungsbehörden stellt aus unserer Sicht die für Antragsteller und Fahrzeughersteller deutlich risikoärmere Variante der Zertifizierung dar.
Im Folgenden finden Sie eine inoffizielle Übersetzung der durch die CNCA veröffentlichten Liste von Produkten, für die ab dem 1. Oktober 2018 alternativ die CCC Self-Declaration durchgeführt werden kann:
 

TypProduktnameCNCA Implementierungsregeln
AGeräte der Informationstechnologie, Audio- und Videogeräte mit einer nominalen Nennspannung gleich oder kleiner 5VDC, nominaler Nennleistungsaufnahme unter 15W (oder 15VA) und nicht wiederaufladbarer Batterieausrüstung (Geräte der Klasse III)CNCA-C08-01:2014 CNCA-C09-01:2014
B1. Niederspannungsschaltgeräte: komplette Leistungsschaltgeräte, Schienenverteiler (Schienen- / Buskanal), Verteiler, komplette Niederspannungs-BlindleistungskompensationsgeräteCNCA-C03-01:2014
B2. KleinmotorenCNCA-C04-01:2014
B3. Kleine Wechselstrom-Lichtbogenschweißmaschinen 4. AC-Lichtbogenschweißmaschinen 5. DC-Lichtbogenschweißmaschinen 6. WIG-Lichtbogenschweißmaschinen 7. MIG / MAG-Lichtbogenschweißmaschinen 8. Unterpulver-Schweißmaschinen 9. Plasmaschneidmaschinen 10. Plasma-Lichtbogenschweißmaschinen 11. Lichtbogenschweißtransformator, Anti-Elektroschockgerät 12. Schweißkabel-Kupplungsvorrichtung 13. Widerstandsschweißmaschine 14. Drahtvorschubgerät 15. WIG-Schweißbrenner 16. MIG / MAG-Schweißbrenner 17. ElektrodenhalterCNCA-C06-01:2014
B18. Motor-KompressorenCNCA-C07-01:2017
B19. Kfz-InnenraumteileCNCA-C11-09:2014
B20. Autotürschlösser und TürscharniereCNCA-C11-10:2014

Sie sind Hersteller von betroffenen Produkten und haben Fragen zu den neuen Regularien? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne zu allen offenen Punkten.
Für weitere Informationen über die CCC-Zertifizierung im Allgemeinen, deren Ablauf und damit verbundene Kosten, besuchen Sie bitte unsere Webseite und unseren Newsbereich, indem Sie zweimal wöchentlich aktuelle Updates finden können.
Für weitere Details und Beratung kontaktieren Sie uns bitte. Sie erreichen uns per Email oder Telefon (+49 69 2713769150).
Für weitere Informationen können Sie unsere kostenlose CCC-Broschüre hier als PDF-Datei herunterladen oder einen Blick in unser Buch “A Brief Guide to CCC: China Compulsory Certification” werfen, welches Sie hier direkt bei Amazon bestellen können.

MPR Author

About the author: Julian Busch is founder and managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com