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Ankündigung des CQC zur weiteren Verbesserung des CCC Self-Declaration Prozesses

14. Januar 2020
CQC

Die CNCA hatte im Dezember 2019 bereits angekündigt, dass alte Testberichte von bestehenden CCC-Zertifikaten bei der Beantragung der CCC Self-Declaration akzeptiert werden.

Nun bietet das CQC (China Quality Certification Centre) bei der Umwandlung von bestehenden CCC-Zertifikaten in eine freiwillige CQC-Zertifizierung verschiedene Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Self-Declaration an, um den Prozess zu erleichtern. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die CCC Self-Declaration, wie z.B. ein chinesischer Antragssteller, müssen natürlich weiterhin erfüllt werden.
Der Antragsteller darf nur eine Tochtergesellschaft oder der Händler/ Importeur sein.
Die MPR China Certification GmbH bietet Kunden ohne Firmensitz in China die Vermittlung eines CCC Antragsteller-Service zur Bewältigung dieser Hürde an.

Der vereinfachte Informationsaustausch für beide Zertifizierungen wird ebenfalls für Produkte angeboten, die eine neue freiwillige Zertifizierung beantragen und nach der CNCA Ankündigung No. 44 die CCC-Zertifizierung im Rahmen der CCC Selbsterklärung beantragen müssen.

Weiterhin bestätigt das CQC, dass bis zum 31.10.2020 Follow-up Inspektionen und andere Überwachungsaktivitäten durchgeführt werden können, die nach den jeweiligen Durchführungsbestimmungen zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit der CCC-Zertifikate gefordert werden. Bis zu diesem Datum müssen alle CCC-Zertifikate der betroffenen Produktkategorien auf die CCC-Selbstdeklaration umgestellt werden.
Nachdem eine Beantragung der China Selbstdeklaration abgeschlossen wurde, müssen die alten CCC-Zertifikate bei der Behörde gelöscht werden.
Wenn auf eine freiwillige CQC-Zertifizierung umgestellt und auf dieser Basis die CCC Self-Declaration beantragt wird, werden die jeweiligen alten CCC-Zertifikate nach Abschluss des CCC Self-Declaration Prozesses von der Behörde automatisch gelöscht.
Die China Self-Declaration darf nicht verwechselt werden mit dem Wegfall der CCC-Pflicht. Alle relevanten GB-Standards und CNCA-Durchführungsbestimmungen bleiben gültig und müssen beachtet werden.
Die Konformität der Produktion zu den chinesischen Regularien muss weiterhin eingehalten werden. Zudem müssen jährliche Tests nach GB-Standards erfolgen. Die betroffenen Produkte müssen weiterhin mit dem CCC-Logo markiert werden.
Sie können hier unsere ausführliche Broschüre zur CCC Self-Declaration herunterladen.
Neben der Erlangung der CCC Self-Declaration macht es Sinn eine freiwillige CQC bzw. CCAP Zertifizierung zu durchlaufen, um die Konformität zu den chinesischen Standards tatsächlich nachweisen zu können.
Hier können Sie unsere Broschüre zur freiwilligen CQC- und CCAP-Zertifizierung herunterladen.
Bitte kontaktieren Sie uns bei jeglichen Fragen zu den neuen Regularien, zur freiwilligen China-Zertifizierung, zur CCC Self-Declaration oder der Umwandlung Ihrer CCC-Zertifikate.
Sie können uns per Email kontaktieren oder uns anrufen unter +49692713769150.

MPR Author

About the author: Julian Busch is founder and Managing Director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com