Aktualisierte CCC-Anforderungen für Motorradteile in China
3. Juli 2025Die chinesische Behörde für Zertifizierung und Akkreditierung (CNCA) hat Änderungen an den CCC-Zertifizierungsanforderungen für verschiedene motorradbezogene Produkte bekannt gegeben, nachdem neue nationale Normen eingeführt wurden. Diese Änderungen wurden im Juni 2025 im Rahmen einer Sitzung des Technischen Komitees TC12 beschlossen. Betroffen sind unter anderem Fahrzeugscheinwerfer, Rückspiegel und diebstahlsichere Verriegelungssysteme, wobei je nach Produktkategorie und Norm unterschiedliche Umsetzungsfristen gelten. Diese motorradbezogenen Produkte erfordern in der Regel eine CCC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in China zugelassen zu werden.

Laut den neuen Umsetzungsplänen müssen Produkte wie Signalleuchten und Rückfahrscheinwerfer gemäß der Norm GB5920-2024 ab dem 1. Juli 2028 den neuen Anforderungen entsprechen. Rückspiegel nach GB11564-2024 sind für bestehende Modelle ebenfalls ab dem 1. Juli 2028 verpflichtend. Für Motorrad-Verriegelungssysteme, die unter GB17353-2024 fallen, ist eine Einhaltung der neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2028 erforderlich. Hersteller mit bestehenden CCC-Zertifikaten können entweder vor Inkrafttreten auf die neue Norm umstellen oder die alten Zertifikate bis zur jeweiligen Frist weiterverwenden, sofern keine technischen Abweichungen vorliegen, die eine erneute Prüfung erfordern.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den neuen Regelungen:
Standard Nummer | Produkttyp | Prüfanforderungen | Implementierungsdatum |
GB4599-2024 | Für Krafträder und Leichtkrafträder zugelassene Scheinwerfer | Wenn der Scheinwerfer der Klasse F3 keine adaptiven Funktionen hat, ist keine Differenzialprüfung erforderlich; Scheinwerfer der Klasse B müssen nach der neuen Norm geprüft werden. | Für neu zertifizierte Fahrzeugtypen mit Scheinwerfern: ab 1. Juli 2025; Für bereits zertifizierte Fahrzeugtypen mit Scheinwerfern der Klasse F3: ab 1. Juli 2028; Für bereits zertifizierte Fahrzeugtypen mit Scheinwerfern der Klasse B: ab 1. Juli 2028. |
GB5920-2024 | Fahrtrichtungsanzeiger, Rückfahrleuchten, Bremsleuchten, Schlussleuchten, Kennzeichenleuchten usw., die für Krafträder und Leichtkrafträder zugelassen sind | LED-Blinker müssen nach der neuen Norm erneut geprüft werden; andere Leuchten müssen nicht differenziert geprüft werden. | Für neu zugelassene Fahrzeugtypen: ab 1. Januar 2027; Für bereits zugelassene Fahrtrichtungsanzeiger, Rückfahrleuchten, Bremsleuchten, Schlussleuchten, Kennzeichenleuchten: ab 1. Juli 2028. |
GB11564-2024 | Rückspiegel für Krafträder und Leichtkrafträder | Erneute Prüfung nach der neuen Norm. | Für neu zertifizierte Rückspiegel: ab 1. Juli 2025; Für bereits zertifizierte Rückspiegel: ab 1. Juli 2028. |
GB17353-2024 | Krafträder und Leichtkrafträder | 1. Handelt es sich bei der Diebstahlsicherung um ein mechanisches Schloss ohne feste Einbaulage, ist keine Prüfung erforderlich; 2. Bei mechanischen Schlössern mit fester Einbaulage: Prüfung nach neuer Norm; 3. Wenn es sich um ein nichtmechanisches Schloss ohne feste Einbaulage handelt: Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit nach der neuen Norm; 4. Wenn nicht-mechanisch mit fester Position: Prüfung sowohl der elektromagnetischen Verträglichkeit als auch der Installationsanforderungen. | Für neu zertifizierte Fahrzeugtypen: ab 1. Januar 2026; Für bereits zertifizierte Fahrzeugtypen: ab 1. Januar 2028. |
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