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Schnell und sicher zum Zertifizierungserfolg!

CCC-Negativbescheinigung

Einfuhrbestimmungen und Zertifizierungspflichten können Exporteure, die Produkte nach China exportieren möchten, vor große Herausforderungen stellen. Vor einem Versand nach China sollte immer die Zertifizierungspflicht der Produkte im Rahmen eines CCC-Checks geprüft werden, denn neben der CCC-Zertifizierung können Waren auch unter viele andere Zertifizierungen in China fallen wie z.B. SRRC, NAL, SELO, GACC, CEL etc. Am chinesischen Zoll besteht deshalb das allgemein hohe Risiko, dass die Zuordnung der Zertifizierungspflichten nicht korrekt bestimmt wird.

Bei vielen Produkten ist es nicht leicht ersichtlich, ob eine CCC-Zertifizierungspflicht besteht oder nicht, da die technischen Spezifikationen sich zwischen den Produkten stark unterscheiden können. Nicht jeder einzelne chinesische Zollbeamte kann für alle Produkte die spezifische Kompetenz haben. Eine Lieferung, die in Peking problemlos durch den Zoll geht, kann in Shanghai aufgrund vermeintlich bestehender Zertifizierungspflichten wochenlang aufgehalten werden und erst mit erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten am Zielort ankommen. In vielen Fällen kann die Auslieferung der Produkte aufgrund bürokratischer Hürden sogar gar nicht mehr erfolgen.

Paradoxerweise entstehen die Probleme sehr häufig ausgerechnet bei der Einfuhr für Produkte, die keiner Zertifizierungspflicht unterliegen, aufgrund der Annahme des chinesischen Zolls, dass eine CCC-Zertifizierung benötigt wird. Wenn keine Zertifizierungspflicht besteht, empfehlen wir Ihnen deshalb, dass Sie Ihren Frachtpapieren eine CCC-Negativbescheinigung beilegen. Mit der Negativbescheinigung einer fachkundigen Stelle minimieren Sie Ihr Risiko, dass der chinesische Zoll für ein nicht zertifizierungspflichtiges Produkt fälschlicherweise ein CCC-Zertifikat fordert. Dieses Dokument zeigt der Zollbehörde in China auf, dass für die zu importierenden Güter keine CCC-Pflicht besteht.

Die CCC-Negativbescheinigung können Sie auch verwenden, um Ihre Kunden in China zu überzeugen, dass das Produkt keiner Pflicht zur Zertifizierung unterliegt. Chinesische Geschäftspartner wissen dies nämlich oft auch nicht und erhalten am Zoll aus oben genannten Gründen ebenfalls keine abschließende oder verbindliche Antwort auf ihre Fragen. Eine schriftliche Bestätigung durch eine fachkundige Stelle ist insofern doppelt hilfreich.

Überprüfung der CCC-Pflicht von Produkten

Um Probleme beim chinesischen Zoll zu vermeiden, ist es sehr wichtig, dass vorab für Warenlieferungen geprüft wird, ob Einfuhrbestimmungen für die V.R. China gelten. Es sollte insbesondere für jedes Produkt geprüft werden, ob eine CCC-Zertifizierung erforderlich ist.
Listen mit CCC-zertifizierungspflichtigen Produkten dienen nur der allgemeinen Orientierung. Um die CCC-Pflicht für Produkte verlässlich zu bestimmen, ist es notwendig, die Produkte gemäß Ihren spezifischen Funktionalitäten und Leistungsmerkmalen zu prüfen.

  • HS Code:

Ein „CCC-Check“ nur auf Basis des HS-Codes (Zolltarifnummer) ist nicht zielführend. Eine Prüfung nur auf Basis der Zolltarifnummer hat zur Folge, dass viele dieser Produkte vom chinesischen Zoll festgehalten werden mit dem Hinweis auf ein fehlendes CCC-Zertifikat. Fälschlicherweise kann auch von einer CCC-Pflicht ausgegangen werden, obwohl das Produkt nicht im CCC-Katalog erscheint.

Die Gründe für Fehler in der Bestimmung der CCC-Pflicht liegen darin, dass der HS-Code nicht auf die Leistungsmerkmale von Produkten eingeht und daher nicht die genauen Anforderungen der GB-Standards (chinesische Teststandards) abdecken kann. Außerdem wird der HS-Code unabhängig und asynchron von der CCC-Datenbank aktualisiert. Gewissen HS-Codes wurde kein GB-Standard zugewiesen, obwohl die Produkte die CCC-Zertifizierung durchlaufen müssen.

  • Verlässliche Bestimmung der CCC-Pflicht:

Um die CCC-Pflicht für Produkte verlässlich zu bestimmen, ist es notwendig, die Produkte gemäß Ihren Funktionalitäten und Leistungsmerkmalen zu prüfen. Auch ein Abglich der internationalen Normen wie IEC mit den chinesischen GB-Standards ist sinnvoll. Es sollte ebenfalls Rücksprache mit den entsprechenden Behörden gehalten werden (CQC, CCAP, CAMC etc.). Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit CNCA-akkreditierten Testlaboren zu kommunizieren, um die GB-Standards richtig auszulegen.

CCC-Negativbescheinigung

Für nicht zertifizierungspflichtige Produkte empfehlen wir für die Einfuhr nach China, den Frachtpapieren eine CCC-Negativbescheinigung beizulegen. Diese enthält Informationen zum Exporteur und zu den Produkten selbst und zeigt durch eine unabhängige fachkundige Stelle auf, dass keine CCC-Zertifizierung benötigt wird. So stellen Sie größtmögliche Transparenz her und vermitteln allen Beteiligten, vor allem den Zollbeamten, dass die CCC-Zertifizierungspflicht vor dem Versand genau geprüft wurde.

Unsere CCC-Negativbescheinigung kann nur für Produkte ausgestellt werden, die nicht der CCC-Zertifizierungspflicht unterliegen. Dies wird durch unsere CCC-Experten sorgfältig vorab überprüft, um größtmögliche Sicherheit zu bieten. Mit der Negativbescheinigung können Sie die enormen Risiken und Mehrkosten, die entstehen, wenn der Zoll die Produkte mit dem Hinweis auf eine CCC-Zertifizierungspflicht festhält, zu angemessenen Kosten im Vorfeld minimieren.

CCC-Zollservice und CIQ

Wie oben erwähnt, stellt die Zollabwicklung in China für Exporteure immer wieder einen kritischen Punkt bei ihren Geschäften dar. Viele gehen von der Annahme aus, dass ihre Produkte nicht unter eine Zertifizierungspflicht fallen oder eine Ausnahmeregelung zum Tragen kommt und erwarten daher eine problemlose Einfuhr in die V.R. China. Leider werden Produkte häufig trotzdem vom chinesischen Zoll mit dem Vermerk festgehalten, dass eine CCC-Zertifizierung benötigt wird.

Für den Fall, dass ein CCC-Zertifikat verpflichtend ist, sollte man prüfen, ob eine Zertifizierung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. In vielen Fällen wird hier auch auf Ausnahmeregelungen verwiesen. Diese besagen, dass gewisse CCC-pflichtige Produkte auch ohne ein CCC-Zertifikat eingeführt werden können. Leider wird oftmals nicht darauf aufmerksam gemacht, dass entsprechende Nachweise zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nur sehr schwer zu erbringen sind und die Genehmigung zudem häufig durch den Zoll beanstandet wird.

Sollte ihr Produkt tatsächlich unter die aktuell geltenden Ausnahmeregelungen fallen können wir durch unseren CCC-Zollservice in China und die Beantragung einer CIQ-Bescheinigung unterstützen. Mit einer CIQ-Bescheinigung wird dem Zoll von offizieller Seite aufgezeigt, dass für die zu importierende Ware kein CCC-Zertifikat benötigt wird. In diesem Zusammenhang kann es Sinn machen, die Zollabwicklung direkt durch Experten in der V.R. China durchführen zu lassen, da eine Zollabwicklung so deutlich schneller abgeschlossen werden kann.

Bei Interesse an einer CIQ-Bescheinigung oder der kompletten Zollabwicklung in China stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns!

MPR China Certification GmbH – Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung der CCC-Zertifizierungsanforderungen für Ihre Produkte.

Senden Sie uns eine vorbereitete E-Mail inklusive Datenblatt mit Foto, technischen Daten, Verwendungsbeschreibung und den geltenden internationalen Normen des Produktes bei.
Wir können gerne für Sie prüfen ob, eine Zertifizierungspflicht vorliegt.

Laden Sie auch unsere kostenfreie Broschüre zur Zollabwicklung für China herunter!

Kontakt
T +49-69-2713769150