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Ausnahmeregelungen für die CCC-Zertifizierung

14. Juli 2014

Um eine CCC-Zertifizierung zu umgehen, fragen Hersteller immer wieder nach sogenannten Ausnahmeregelungen für die CCC-Zertifizierung. Gewisse CCC pflichtige Produkte können auch ohne ein CCC-Zertifikat in China eingeführt werden. Hierfür müssen alle geltenden Regularien in China überprüft werden, damit es nicht trotz Ausnahmeregelung bei CCC pflichtigen Produkten zu Problemen bei der Zollabwicklung kommt.

Wichtig ist es, vor der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung die Produkte genau auf die Zertifizierungspflichten zu überprüfen. Bitte beachten Sie, dass die alleinige Überprüfung des HS-Codes in diesem Fall nicht zielführend ist. Für die verlässliche Bestimmung der Zertifizierungspflicht müssen die einzelnen Produkte mit allen Funktions- und Leistungsmerkmalen überprüft werden.

Beantragung der CCC Ausnahmeregelung

Leider wird meistens nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die entsprechende Nachweise zur Beantragung einer CCC-Ausnahmegenehmigung nur sehr schwer zu erbringen sind und die Genehmigung zudem häufig durch den Zoll beanstandet wird. Weiterhin werden in manchen Fällen auch Produkttests für Ausnahmeregelungen gefordert. Daher können andere Einfuhrlösungen schneller und kostengünstiger sein. Aus diesem Grund empfehlen wir die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung genau zu überprüfen.

Die Ausnahmeregelung betrifft unteranderem folgende Fälle:

  • Produkte, die für wissenschaftliche Zwecke und Produkttests eingeführt werden
  • Produkte, die auf Messen ausgestellt werden
  • Produkte, die nachweislich wieder ausgeführt werden
  • Produkte, die in China verarbeitet werden und nach der Verarbeitung als Teil eines Gesamtproduktes nachweislich wieder ausgeführt werden
  • Produkte, die in geringen Mengen eingeführt werden (low volume exemption)

Wenn eine Ausnahmeregelung zutrifft und eine Abwicklung wirtschaftlich sinnvoll ist, dann raten wir dazu die Zollabwicklung direkt durch Experten in China durchführen zu lassen, da eine Zollabwicklung so deutlich schneller abgeschlossen werden kann. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten eines erfolgreichen Exports.

Unser Leistungspaket zur kompletten Zollabwicklung beinhaltet die Lösung dieser Probleme und ermöglicht Ihnen eine reibungslose Einfuhr.

Zu unserem Leistungspaket gehören folgende Bestandteile:

  • Wir prüfen für Sie, welche Möglichkeiten für einen möglichst komplikationslosen Import Ihrer Waren nach China bestehen.
  • Wir zeigen Ihnen auf, welche Dokumente benötigt werden, um einen sicheren Import zu ermöglichen.
  • Wir koordinieren den Vorgang und bereiten die Zollabwicklung in China vor.
  • Wir lösen Ihre Zollprobleme, die durch die Forderung nach chinesischen Zertifizierungen wie, CCC, CEL, CFDA, CCIC oder CIQ verursacht werden, obwohl keine Zertifizierungspflicht besteht.
  • Sofern eine Zertifizierungspflicht besteht, prüfen wir für Sie die Möglichkeiten eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Wegweiser – Customs Clearance China, den Sie hier kostenfrei herunterladen können.

Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen und unverbindlichen CCC-Check Ihres Produktes. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns unter +49-69-2713769150 an.

 

China Certification berät Sie zur Zollabwicklung und Zertifizierungen:

  • Umfassende Beratung durch unsere deutschen und chinesischen Büros
  • Wichtige Kontakte zu allen chinesischen Institutionen
  • Es sind keine chinesischen Sprachkenntnisse auf Ihrer Seite notwendig

MPR Author

About the author: Julian Busch is founder and managing director of MPR China Certification GmbH
Publisher: MPR China Certification GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 150

E-Mail: info@china-certification.com
Web: www.china-certification.com