GACC-Registrierung für den Export von Recyclingmaterial nach China
Bei der GACC-Registrierung (bisheriger Name: AQSIQ-Registrierung) handelt es sich um die “License of Registration for Overseas Supplier Enterprise of Imported Solid Wastes as Raw Materials“.
Diese Registrierung ist für alle Exporteure von Recyclingmaterial verpflichtend, wenn sie Recyclingmaterial in die V.R. China exportieren möchten. Das Registrierungssystem soll sicherstellen, dass die eingeführten Materialien ungefährlich sind und den chinesischen Umweltstandards entsprechen.
Fracht von nicht registrierten Exporteuren wird bei der Einfuhr in die Volksrepublik China nicht zugelassen und erreicht den Zielort bzw. den Endkunde somit nicht. Alle Ausfuhren müssen zudem vorab bei der GACC (bisher: CCIC (China Certification & Inspection Group)) angemeldet und abgenommen werden.
Die Registrierung für Exporteure von Industrieabfällen und Recyclingmaterial wird verwaltet von der chinesischen Behörde GACC (General Administration of Customs, People’s Republic of China) (bisher: AQSIQ (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine)).
Für eine erfolgreiche GACC-Registrierung gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss ein eingetragenes Unternehmen sein
- Der Antragsteller muss über ein festes Büro verfügen.
- Der Antragsteller muss mit den chinesischen Regularien und Standards vertraut sein und über die notwendigen Kontrolleinrichtungen wie zur Radioaktivitätskontrolle verfügen, die sicherstellen, dass diese Standards eingehalten werden.
- Der Antragsteller muss über ein Qualitätsmanagement-System verfügen und entsprechende Zertifikate vorweisen (z.B. ISO).
- Der Antragsteller muss ein stetiges Angebot an Material haben und über Methoden verfügen, den Materialfluss zu kontrollieren.
- Im antragstellenden Betrieb dürfen in den letzten drei Jahren keine massiven Qualitätsprobleme aufgetreten sein.
Für folgende Produktgruppen wird eine GACC-Registrierung benötigt:
- Metallschrott – Eisenhaltig und Nicht-Eisenmetall (Buntmetall)
- Altpapier
- Recycelbare Kunststoffe
- Recycelbare Elektronikbauteile
- Recycelbares Textilmaterial
Wir überprüfen kostenlos für Sie, ob für die Ausfuhr Ihrer Materialien eine GACC-Lizenz (bisheriger Name: AQSIQ-Lizenz) erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns dafür einfach die Bezeichnung Ihrer Rohstoffe in englischer Sprache und die Zolltarifnummer per Email mit.
GACC-Registrierungsbegleitung
Die GACC akzeptiert Antragsdokumente entweder nur in chinesischer Sprache oder bilingual auf Chinesisch mit englischer Übersetzung. Da es sich bei den Unterlagen um ein Dokumentenpaket von über 100 Seiten handeln kann, müssen für die Übersetzung entsprechende Kapazitäten eingeplant werden. Wir verfügen einerseits über jahrelange Expertise hinsichtlich der Vorbereitung und der Zusammenstellung aller Dokumente, als auch über einen Pool an erfahrenen Übersetzern. Als spezialisiertes Beratungsunternehmen begleiten wir Sie bei der kompletten GACC-Registrierung. Alle Dokumente müssen bestimmte formale Anforderungen hinsichtlich der Stempelung und Signierung erfüllen.
Sie beabsichtigen den Export von Rohstoffen (z.B. Recyclingmaterial, Altpapier, Altmetall) nach China und benötigen eine GACC-Lizenz?
Wir beraten Sie umfassend bei der Erlangung der GACC-Registrierung (bisheriger Name: AQSIQ-Registrierung)! Die Erlangung der GACC-Lizenz ist ein aufwendiger und komplexer Prozess, der einer intensiven Vorbereitung bedarf. Die Zusammenstellung der Antragsdokumente ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Fehlen Dokumente oder sind diese unvollständig, wirkt sich das negativ auf den Zulassungsprozess aus.
Wir stellen Ihnen Informationen zu den geforderten Antragsdokumenten zur Verfügung und unterstützen Sie aktiv dabei, die Anforderungen der GACC zu erfüllen. Für viele Dokumente können wir Ihnen Beispieldokumente zur Verfügung stellen. Nach der Fertigstellung aller Dokumente in deutscher bzw. englischer Sprache erledigen wir die Übersetzung in das Chinesische und stellen den Antrag bei der GACC. Während des gesamten Registrierungsprozesses stehen wir selbstverständlich für Fragen jederzeit zur Verfügung und übernehmen die Kommunikation mit der chinesischen Behörde.
Wir begleiten auch die Erweiterungen und Verlängerungen von bestehenden GACC-Registrierungen.
Geld-zurück-Garantie
Sollte der Antrag von der chinesischen Behörde GACC abgelehnt werden, so erstatten wir unseren Kunden die kompletten bereits gezahlten Gebühren unseres Dienstleistungspaketes wieder zurück.
ISO-Zertifizierung
Sollte Ihr Unternehmen nicht über ein ISO-Zertifikat (ISO 9000/9001) verfügen, unterstützen wir Sie im Zuge der GACC-Zulassung gerne bei der Erlangung eines ISO-Zertifikates. Dieses wird von der GACC für alle Anträge verlangt. Wir beraten Sie auch hier bei der Vorbereitung Ihres Qualitätsmanagement-Systems sowie aller notwendigen Unterlagen und Verfahrensanweisungen. Zudem organisieren wir das Audit bei einer international anerkannten Zertifizierungsinstitution. Den gesamten Prozess können wir bei guter Zusammenarbeit innerhalb von zwei Monaten abschließen.
Wir können Sie ebenfalls bei der Erlangung von ISO 14001:2004 und OHSAS 18001:2007 Zertifikaten unterstützen.
Bitte sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot oder Interesse an der GACC-Registrierung einfach an. Per Telefon unter +49-69-2713769150 oder per Email.