Benötigen Ihre Produkte kein CCC-Zertifikat, so kann es dennoch zu Problemen mit dem chinesischen Zoll oder Abnehmern und Partnern in China kommen. Um diese Risiken zu minimieren, bietet es sich an, eine CCC-Negativbescheinigung für Ihre Produkte zu beantragen.
Bitte senden Sie uns eine Email mit kurzen englischen Informationen über ihre Produkte und Fotos der Produkte. Nach einer kurzen Überprüfung der Zertifizierungspflicht unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Negativbescheinigung.
Sofern Ihre eigentlich nicht CCC-pflichtigen Produkte beim chinesischen Zoll mit der Forderung nach einem CCC-Zertifikat festgehalten werden, können wir Ihren Importeuer dabei unterstützen eine CIQ Bescheinigung beim lokalen China Entry-Exit Inspection and Quarantine Bureau (CIQ) zu erlangen. Mit Hilfe der CIQ Bescheinigung kann dem Zoll aufgezeigt werden, dass keine CCC-Pflicht für eine bestimmte Lieferposition besteht und die Verzollung kann fortgesetzt werden.
Gerne können wir die CIQ Bescheinigung auch vor dem Versand der Produkte für Sie beantragen, um Probleme bei einer bestimmten Lieferung im Voraus zu minimieren.
Sofern der Zoll ein CCC-Zertifikat für tatsächlich CCC-pflichtige Produkte fordert, können diese in geringer Stückzahl ggf. mit einer Sondergenehmigung eingeführt werden. Das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren ist vom Importeuer zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Bitte sprechen Sie uns für ein unverbindliches Angebot an.