Gerade im Bereich Interieurteile treten häufig Probleme bei der genauen Einordnung der CCC-Zertifizierungspflicht auf. Eindeutige Zertifizierungspflicht besteht etwa für Türverkleidung, Säulenverkleidung und Innenhimmel (Coupe). Nicht zertifizierungspflichtig sind grundsätzlich herausnehmbare Fußmatten, Teile der Instrumententafel oder Teile in einem geschlossenen Kofferraum.
Bei folgenden Komponenten sollte eine Abstimmung mit der Zertifizierungsbehörde erfolgen, insbesondere, wenn ein Ersatzteilversand geplant ist: Teile der Mittelkonsole, Teile im Fußraum, Zierleisten, Teile einer Türverkleidung, Verkleidungsteile und Teile bzw. Innenhimmel von Cabrio-Verdecken.
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Für Hersteller von Innenverkleidungsteilen ist der relevante Standard GB 8410 in der Version 2006. Beachten Sie auch die Mindestgrößenvoraussetzungen für die CCC-Zertifizierung (CNCA-02C-060):
Die Position des CCC-Logos mitsamt Factory Code auf dem Bauteil sollte beachtet werden, ebenso das Verfahren, mit dem es aufgebracht wird. Idealerweise befindet sich das Logo an einer im verbauten Zustand unsichtbaren Stelle des Bauteils (Bei Innenverkleidungsteilen muss das CCC-Logo nicht sichtbar sein im Gegensatz zu beispielsweise Sicherheitsgurten).
Weitere Informationen können Sie dem Automotive-Sonderkapitel in unserem kostenfreien Info-Paket „CCC Leichtgemacht“ entnehmen.