Es gibt verschiedene Fälle, in denen für Importgüter eine Ausnahmeregelung für die CCC-Pflicht greift, wenn der Importeur die richtigen Schritte korrekt ausführt und der Antrag vor dem Versand sorgfältig vorbereitet wird.
Unter bestimmten Umständen können eigentlich CCC-zertifizierungspflichtige Produkte demnach auch ohne ein gültiges CCC-Zertifikat nach China eingeführt werden.
Folgende Produkte können mit einer Sondergenehmigung eingeführt werden:
Wenn die CCC-zertifizierungspflichtigen Produkte einem der oben genannten Punkte zuzuordnen sind, kann bei der Einfuhr unter bestimmten Umständen eine CCC-Sondergenehmigung durch den Importeur beantragt werden. Der Antrag muss allerdings vor dem Versand sorgfältig vorbereitet werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei vor dem Versand Ihrer Produkte. Bitte sprechen Sie uns für ein unverbindliches Angebot an. Wir sind jeden Tag für Sie unter 069 271 37 69 13 oder per Email erreichbar
Sondergenehmigung bei geringem Liefervolumen (Low Volume Exemption)
Geringe Mengen eigentlich CCC-zertifizierungspflichtiger Produkte können unter bestimmten Umständen auch ohne ein gültiges CCC-Zertifikat nach China eingeführt werden. Das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren ist vom Importeuer zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei vor der Versendung Ihrer Produkte. Bitte sprechen Sie uns für ein unverbindliches Angebot an.